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AGB's
seminar- und geschäftsbedingungen
1. Vertragsgestaltung
1.1 Der Abschluss von Verträgen zwischen Seminarteilnehmer und Seminarveranstalter über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen, sowie Änderungen und /oder Ergänzungen hierzu, bedürfen der Schriftform.
1.2 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
2. Leistungen des Veranstalters
2.1 Die Trainer erbringen ihre Dienstleistungen selbst. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch einen der Trainer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen, vom Trainer nicht zu vertretenden Umständen, nicht eingehalten werden, ist der Veranstalter unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, einen Ersatzreferenten zu verpflichten oder einen Ersatztermin zu benennen. Bei kurzfristigen Ausfällen besteht seitens des Veranstalters keine Ersatzpflicht.
2.2 Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen sind im Prospekt ersichtlich und dem Auftrageber bekannt.
2.3 Der Seminar-/Kongress-Teilnehmer anerkennt das Urheberrecht der Trainer an den von diesem erstellten Werken (Trainingsunterlagen, usw.). Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Seminar-/Kongress-Teilnehmer bedarf der vorherigen, schriftlichen Einwilligung des Trainers.
2.4 Mit der Buchung eines Powerselling Seminars erklärt sich der Seminarteilnehmer damit einverstanden, sollten während der Veranstaltung Foto-, Ton- und Videoaufnahmen aufgezeichnet werden, die für Medien und für Werbemaßnahmen des Veranstalters verwendet werden können.
2.5 Der Seminar-/Kongress-Veranstalter trifft die sorgfältige Auswahl von Medienproduzenten, Geräteherstellern, Seminar-/Kongress-Hotels sowie sonstigen Dritten, die vom Seminar-/Kongress-Veranstalter zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden.
Der Seminar-/Kongress-Veranstalter wird deren sorgfältige Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Seminars/Kongresses treffen.
2.6 Der Seminar-/Kongress-Veranstalter ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Seminar-/Kongress-Teilnehmers anzubieten.
3. Sicherung der Leistung
3.1 Bei Buchungen von Seminaren von Andreas Biegel Service-Training ist eine sofortige Anzahlung in Höhe von 30 % der Seminargebühr zu leisten.
3.2 70% der Seminargebühr sind spätestens 3 Monate vor Seminarbeginn fällig. Bei kurzfristiger Anmeldung wird der Betrag sofort zur Zahlung fällig.
3.3 Sollte am Seminar-/Kongress-Termin noch ein Teil des Rechnungsbetrages offen stehen, besteht seitens des Seminar-/Kongress-Teilnehmers kein Anspruch auf Teilnahme am Seminar/Kongress. Die Anmeldung ist für den Seminar-/Kongressteilnehmer verbindlich. Es ist aber jederzeit möglich, eine Ersatzperson zu melden. Die schriftliche Benennung einer Ersatzperson ist bis 10 Tage vor Seminarbeginn, mit einer Bearbeitungsgebühr von Euro 25,00 möglich. Bei Storno bis acht Wochen vor Seminar-/Kongress-Beginn werden 30 % der Seminar-/Kongress-Gebühr, danach diese in voller Höhe fällig.
3.4 Für Hotelreservierungen und die Hotelrechnung (und für eventuelle Stornos) ist der Auftraggeber selbst zuständig und verantwortlich.
4. Allgemeine Bedingungen
4.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen als dann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
4.2 Für die Bedingungen und deren Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
4.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist der Sitz des Seminar-/Kongress-Veranstalters.
4.4 Der Seminar-/Kongress-Teilnehmer erklärt sich einverstanden, vom Seminar-/Kongress-Veranstalter via e-Mail und Mobilfunk über Neuigkeiten und wichtige Veranstaltungen informiert zu werden.
